Die bayerische Staatsregierung verhält sich anders, als die Arbeitgeber sich das wünschen.
Bild: BR |
Die Industrie- und Handelskammern wollen die Drei-plus-zwei-Regelung für Flüchtlinge, das heißt, dass diese während der dreijährigen Lehre geduldet werden und sodann ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Arbeit im erlernten Beruf erhalten.
Die bayerische Politik will jedoch durchsetzen, dass bei rechtskräftiger Ablehnung des Asylverfahrens unter Umständen die Beschäftigung, d.h. die Ausbildung, untersagt werden kann.
Das bedeutet, dass Betriebe, die Flüchtlnge ausbilden wollen, keine Rechtssicherheit haben.
Die Bundespolitik will das anders.
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