Donnerstag, 17. November 2016

Flüchtlinge und Arbeit - in Bayern


Die bayerische Staatsregierung verhält sich anders, als die Arbeitgeber sich das wünschen.
Bildergebnis für Für Flüchtlinge in Bayern ist eine Ausbildung nicht garantiert
Bild: BR
Diese setzen große Hoffnungen auf Flüchtlinge, um damit langfristig den Fachkräftemangel zu lindern.
Die Industrie- und Handelskammern wollen die Drei-plus-zwei-Regelung für Flüchtlinge, das heißt, dass diese während der dreijährigen Lehre geduldet werden und sodann ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Arbeit im erlernten Beruf erhalten.
Die bayerische Politik will jedoch durchsetzen, dass bei rechtskräftiger Ablehnung des Asylverfahrens unter Umständen die Beschäftigung, d.h. die Ausbildung, untersagt werden kann.
Das bedeutet, dass Betriebe, die Flüchtlnge ausbilden wollen, keine Rechtssicherheit haben.
Die Bundespolitik will das anders.

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