Zwei Erziehungswissenschaftlerinnen der Universität Bremen, Prof. Dr. Yasemin Karakasoglu und Dr. Dita Vogel, haben über 100 Grundschulen in der BRD befragt, wie sie zur Aufnahme von Flüchtlingskindern ohne gültige Papiere stehen.
Eine große Rechtsunsicherheit war festzustellen.
Jedes Kind, auch das mit illegalem Status, kann in die Schule aufgenommen werden. Die Schule hat nicht einmal die Pflicht, die Existenz von "papierlosen" Kindern den Behörden mitzuteilen.
Der Rechtanspruch auf Schule für papierlose Kinder ist nirgendwo festgehalten. Internationales Recht (Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention - von der BRD unterzeichnet - sagt, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat) läßt allerdings diesen Anspruch herleiten.
Deshalb müssen SchulleiterInnen Mut beweisen.
Eine große Rechtsunsicherheit war festzustellen.
Jedes Kind, auch das mit illegalem Status, kann in die Schule aufgenommen werden. Die Schule hat nicht einmal die Pflicht, die Existenz von "papierlosen" Kindern den Behörden mitzuteilen.
Der Rechtanspruch auf Schule für papierlose Kinder ist nirgendwo festgehalten. Internationales Recht (Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention - von der BRD unterzeichnet - sagt, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat) läßt allerdings diesen Anspruch herleiten.
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