Das Deutsche Schulbarometer (Robert Bosch Stiftung) befragt in regelmäßigen Abständen die deutsche Lehrerschaft und Kinder und Jugendliche über die aktuelle Situation an ihrem Arbeitsplatz, der Schule, zu verschiedenen Themenstellungen. Diesmal auch zur sog. "politischen Neutralität".
Die Befragten setzen sich wie folgt zusammen:
Die bundesweite Stichprobe umfasste 1.547 Lehrkräfte an
allgemein- und berufsbildenden Schulen, darunter:
— 16,4 % Lehrkräfte an Grundschulen,
— 27,9 % Lehrkräfte an Haupt-, Real- und Gesamtschulen,
— 21,8 % Lehrkräfte an Gymnasien,
— 6,6 % Lehrkräfte an Förderschulen,
— 26,5 % Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen,
— 22,3 % Quer- und Seiteneinsteiger:innen (Anteil an allgemeinbildenden
Schulen: 13,6 %; an berufsbildenden Schulen: 46,3 %),
— 9,3 % (stellvertretende) Schulleitungen,
— 57,5 % weibliche Lehrkräfte,
— Durchschnittsalter 53,1 Jahre.
Und ein Ergebnis ist, dass Lehrkräfte Neutralität im Unterricht nicht so auslegen, wie sie es könnten.
Demokratiebildung ist die Aufgabe jeder Lehrkraft. Es ist ihre dienstliche Pflicht, sich aktiv für die
Menschenwürde
und die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen. Lehrkräfte
sind keineswegs dazu verpflichtet, ihre eigene Meinung zu verschweigen
oder menschen- und verfassungsfeindliche Äußerungen als legitime Meinung
anzuerkennen. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, benötigen sie
Handlungs- und Rechtssicherheit durch eine gut informierte und
unterstützende Schulleitung, Verwaltung und Schulaufsicht (hier war H.
meist allein gelassen).
In der Weimarer Republik bildete die Remonstration (die Pflicht zur Bedenkenanmeldung bei rechtswidrigen Weisungen) ein zentrales, aber sträflich vernachlässigtes Dilemma. Das Spannungsfeld zwischen dem Gehorsam gegenüber Vorgesetzten und der Treue zur demokratischen Verfassung trug maßgeblich zur Instabilität der Republik bei.
Auch heute gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung, der Remonstration, falls ein Beamter der Meinung ist, eine Weisung sei unrechtmäßig. Unabhängig vom Ausgang des Remonstrationsverfahrens darf der Beamte eine Anordnung, die die Würde des Menschen verletzt oder gegen Verfassung und Menschenrechte verstößt, nicht ausführen.
Parteipolitische Indoktrinierung darf es im Klassenzimmer nicht geben, das ist schon klar. Aber weder gibt es ein Neutralitätsgebot für Lehrerinnen und Lehrer noch ein generelles Verbot politischer Äußerungen, solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. »Im Gegenteil, Lehrkräfte sind sogar dienstlich verpflichtet, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen«, sagt Katharina Thoren, Bildungsexpertin der Bosch-Stiftung. Dass ein Viertel der Lehrkräfte glaube, jede noch so abwegige Meinungsäußerung von Schülerinnen und Schülern unwidersprochen stehen lassen zu müssen, um neutral zu bleiben, sei »erschreckend«, sagt Katharina Thoren, Bildungsexpertin der Bosch-Stiftung (Zit. R-B-Stiftung).
Die Studie ist über dieses Thema hinaus sehr lesenswert für Menschen aus dem Bildungsbereich.



































