"Völkermord ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise 'eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören'; er unterliegt nicht der Verjährung.
Als Völkermord wird eine der folgenden Handlungen bezeichnet:
- a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
- b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
- c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
- d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
- e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“ (nach Wikipedia)
Hintergrund der Aufnahme dieses Tatbestands in den Kodex der Staaten war u.a. die systematische Vernichtung von Juden durch das Dritte Reich.