Hier wäre ein Bundes- oder Landesgesetz angesagt.
Gegen einen vorgeschriebenen flächendeckenden Ausbau wird oft ins Feld geführt, dass er zu teuer ist und nicht zu finanzieren sei. Zu H.s Zeiten bekam ein Kooperationspartner für den Ganztag lausige 6000.-€. Drauf gelegtes Geld der Landeshauptstadt und Herzblut der Kooperationspartner machten die Arbeit für ein Schuljahr möglich.
Nun gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Gutachten in Auftrag, das vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) dieser Tage veröffentlicht wurde.
Das Hauptergebnis des Gutachtens ist: "Die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern steigt, wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder gibt. Je nach durchgerechnetem Szenario steigt dem Gutachten zufolge die Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf Sozialtransfers angewiesen. Und auch die öffentlichen Haushalte profitieren von höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen und müssen weniger für Sozialtransfers ausgeben. Die Mehreinnahmen liegen je nach Szenario zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr" (zitiert nach BMFSFJ).
Die federführende Gutachterin Frau Prof. Dr. Spieß vom DIW Berlin erläutert:
„Unser Gutachten zeigt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote sich zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert.
- Der Ausbau ermöglicht Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein oder ihre Arbeitszeit aufstocken. Das kommt nicht nur den Familien zugute.
- Unter dem Strich verzeichnen Staat und Sozialversicherungen deutliche Mehreinnahmen. Das sorgt dafür, dass sich der Ausbau von Ganztagsangeboten zum Teil selbst finanziert - je nach Szenario und Kostenschätzung zu 30 bis 90 Prozent." (zitiert s.o.)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Wenn Sie auf dem Blog kommentieren, werden die eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Mehr Infos dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.