"Pushback", also das Zurückdrängen, ist das Unwort des Jahres. Selten hat die zuständige Jury so gut und sinnvoll entschieden.
Das Zurückdrängen von Flüchtlingen, Asylbewerbern ist illegal. Jede Person, die vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Das Recht auf Asyl ist in der Genfer Flüchtlingskonvention und in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert.
Trotzdem haben in der Vergangenheit fast alle EU-Staaten gegen Artikel 18 verstoßen, manche sehr heimlich, andere offen.
Griechenland z. B. hat immer wieder mit der griechischen Küstenwache Boote voller Flüchtlinge von der
griechischen Küste in Richtung Türkei gedrängt bzw. mit Seilen
weggezogen. Dabei wurden Außenbordmotoren von Schlauchbooten beschädigt,
um die Schiffe manövrierunfähig zu machen. Zudem wurden Migranten mit
Waffen bedroht. (www.tagesschau.de vom 28.11.2020)
In der Ägäis sind unter anderem Spezialeinheiten der griechischen
Küstenwache damit betraut, potenzielle Asylbewerber abzufangen und in
orangefarbenen Rettungsflößen auf dem Meer auszusetzen. Die Rettungsflöße
wurden zum Teil mit EU-Geld erworben. Auch die europäische Küstenwache FRONTEX spielt eine üble Rolle dabei.
(Dazu siehe auch den Artikel von Niels Kadritzke in Le Monde diplomatique vom Januar 2022.)
Kroatien
Im Jahr 2021 wurden systematische, unter massiver Gewaltanwendung vorgenommene Push-backs durch kroatische Grenzbeamte öffentlich und dokumentiert (Spiegel online, 8.10.2021).
Polen
Flüchtlinge, die sich schon innerhalb Polens und damit auf dem Gebiet, in dem die Charta der EU gilt, befanden, wurden nach Belarus zurück geführt, auch teilweise mit Gewalt.
Spanien
Die nordafrikanischen, zu Spanien gehörigen Enklaven Ceuta und Melilla schieben eingedrungene Afrikaner sofort wieder nach Marokko zurück. 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis als legal.
Libyen
Die libysche Küstenwache, mit EU-Geldern finanziert, betreibt einen "Pullback". Sie hindern Bootsflüchtlinge an der Flucht über das Mittelmeer, indem Boote zerstört werden, geschossen wird und die Fliehenden anschließend eingesperrt werden. Nur mit Hilfe von Schmiergeldzahlungen kommen sie wieder frei.
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