Die Bayerische Staatsregierung unterscheidet nicht zwischen Ausbildungs- und Berufsverbot.
Lisa Poettinger darf nicht ihr Referendariat beginnen bzw. abschließen. Das heißt, sie kann ihre Ausbildung nicht zu Ende bringen, was ihr die Möglichkeit der Anstellung an Privatschulen ermöglicht hätte.
Am Ende der Ausbildung kann das zuständige Ministerium ein Berufsverbot verhängen, gegen das natürlich auch rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
Wo bleiben die Gerichte?
Es ! ist! unglaublich!
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