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Der
Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus
Prof.
Dr. Michael Piazolo, MdL
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Telefon:
089 2186 2020
E-Mail: michael.piazolo@stmuk.bayern.de Salvatorstraße
2 • 80333 München
Telefax:
089 2186 2809 Internet: www.km.bayern.de
U3, U4, U5, IJ6 -
Haltestelle Odeonsplatz
An
die
Lehrkräfte,
Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte an den Grundund Mittelschulen
in Bayern
Ihr
Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort
angeben) München, 7. Januar 2020
111.3
- BP 7060-4b.703 Telefon: 089 2186 0
Sicherung
der Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen ab dem
Schuljahr 2020/21
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
wende mich heute unmittelbar an Sie mit einem Anliegen, das mir
außerordentlich am Herzen liegt: der Personalsituation an den
bayerischen Grund-
und Mittelschulen. In diesem Bereich liegen in den nächsten Jahren
große Herausforderungen vor uns, die verschiedene Maßnahmen
erforderlich machen, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. Da dies
nur unter Mitwirkung unserer Lehrkräfte gelingen kann, bitte ich
Sie, sich für die Lektüre dieses Schreibens etwas Zeit zu nehmen.
Unsere
bayerischen Schülerinnen und Schüler haben das Privileg, nicht nur
von professionell ausgebildeten, sondern auch von hoch motivierten
Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet zu werden, die ihren Beruf
engagiert und mit Überzeugung ausüben. Auch wenn die Aufgaben für
Sie als Lehrkräfte in den letzten Jahren sicher nicht weniger
herausfordernd geworden sind: Der Unterricht an den bayerischen
Schulen verläuft sehr erfolgreich, wie auch bundesweite
Vergleichsstudien zeigen. Mit Ihrer täglichen
pädagogischen Arbeit im Klassenzimmer leisten Sie hierzu einen ganz
entscheidenden Beitrag. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei
Ihnen
bedanken.
Die
Qualität und den Anspruch des bayerischen Schulwesens wollen wir
dauerhaft bewahren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Unterrichtsversorgung
durch hochqualifizierte Lehrkräfte auch in Zukunft
gesichert
bleibt.
Bei
dieser herausfordernden Aufgabe möchte und muss ich Sie heute um
Ihre Unterstützung bitten.
Wie
Sie aus der medialen Berichterstattung wissen, sind deutschlandweit
seit einigen Jahren Lehrer knapp. Bayern hat sich lange Zeit
erfolgreich gegen diesen Trend gestemmt und Maßnahmen ergriffen, um
zusätzliches Lehrpersonal für unsere Grund-, Mittel- und auch
Förderschulen zu gewinnen. Ich denke hier v. a. an die mehr als 1400
Lehrkräfte, die allein an den Grund- und Mittelschulen die
Zweitqualifikation bereits abgeschlossen haben und die Kollegien
tatkräftig verstärken. Basis für den Erfolg dieser Maßnahme war
die große Unterstützung von Ihnen, den Kollegien vor Ort, die die
Bewerber an die Hand genommen und sie Schritt für Schritt in die
Besonderheiten der Schulart eingeführt haben.
Die
Bedarfsprognosen zeigen jedoch: In den nächsten Jahren steigt auch
in Bayern der Lehrerbedarf an den Grund- und Mittelschulen sichtbar
weiter. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und teils schwer
kalkulierbar — zu nennen wären hier z. B. gestiegene
Geburtenzahlen oder der gestiegene
Zuzug
nach Bayern. Auch die zusätzlichen Lehrerstellen, die in den
vergangenen Jahren z. B. in den Bereichen Ganztag oder Inklusion zur Unterstützung
der pädagogischen Arbeit geschaffen wurden, haben unsere Lehrkräfte
zwar entlastet, andererseits auch weitere Lehrerbedarfe erzeugt.
Zu
berücksichtigen ist ferner, dass sich unsere Personalstruktur
gewandelt hat. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Lehrkräfte
gute Möglichkeiten haben, Beruf und Familie zu vereinbaren — z. B.
durch Teilzeit. Die Teilzeitquote ist in den letzten Jahren
allerdings stark angestiegen und liegt heute bei
Grundschullehrkräften bei über 60%. Daher werden heute deutlich
mehr Personen als früher benötigt, um die erforderlichen Lehrerwochenstunden
abzudecken.
All
dies führt dazu, dass die vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber in
den kommenden Jahren nicht mehr ausreichen werden, um die Personalbedarfe
an den Grund- und Mittelschulen zu decken.
Unser
oberstes Ziel muss in dieser Situation sein, wieder mehr junge
Menschen fürs Lehramt — auch und gerade an den Mittelschulen —
zu begeistern. Die Lebendigkeit dieses Berufs und seine
Krisensicherheit im Beamtentum, um das uns viele andere Länder
beneiden, sind sehr gute Argumente für ein Lehramtsstudium.
Bis
jedoch zusätzliche Lehramtsabsolventinnen und -absolventen als Lehrkräfte
zur Verfügung stehen, wird es noch einige Jahre dauern.
Kurzfristig
bauen wir daher auf Ihre, d. h. auf die Unterstützung der aktiven
Lehrkräfte, um mit einer Kombination aus freiwilligen und
dienstrechtlichen, d.
h. verpflichtenden Maßnahmen die Lehrkapazitäten ab dem kommenden Schuljahr
zu erhöhen.
Im Bereich des Dienstrechts konnten wir die Spielräume, die das Bayerische Beamtengesetz z. B. bei Teilzeit oder vorzeitigem Ruhestand bietet, in den letzten Jahren im Interesse unserer Lehrerinnen und Lehrer großzügig nutzen. Nun ist es unausweichlich, dass wir diese Spielräume — wie es das Beamtenrecht für solche Situationen ausdrücklich vorsieht — enger fassen. Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen.
- Einführung eines Arbeitszeitkontos für Grundschullehrkräfte an Grundschulen:
Die
Unterrichtspflichtzeit wird vorübergehend um eine Stunde
erhöht („Ansparphase"). Dabei ist garantiert, dass Ihnen die
so geleistete Mehrarbeit in der sog. „Rückgabephase" durch
eine Verringerung der Unterrichtspflichtzeit im selben Umfang
ausgeglichen wird.
Lehrkräfte
in den letzten Dienstjahren und Schwerbehinderte sind vom
Arbeitszeitkonto nicht betroffen.
Da
die Bedarfslage an Mittel- und Förderschulen innerhalb des
dienstrechtlich vorgegebenen Zeitrahmens keine Rückgabephase
ermöglicht, bleibt das Arbeitszeitkonto auf die Grundschule
beschränkt.
- Anhebung des Mindeststundenmaßes bei Antragsteilzeit für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte:
Antragsteilzeit
ist weiterhin möglich. Das Mindeststundenmaß beträgt jedoch
künftig 24 Wochenstundenstunden. Dies schließt Lehrkräfte, denen
in den vergangenen Jahren per Bestandsschutz niedrigere
Teilzeitumfänge als das bisherige Mindestmaß genehmigt wurden, mit
ein. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte sind weiterhin
ausgenommen. Bei Teilzeit in Elternzeit bzw. familienpolitischer
Teilzeit ändert sich nichts.
- Änderungen beim Antragsruhestand für Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen:
- Der Antragsruhestand zum Schuljahresende wird weiter möglich sein. Anträge auf einen Beginn des Antragsruhestands vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden allerdings bei einer Einzelfallabwägung wegen des hohen Stellenwerts der dienstlichen Belange auch unter Berücksichtigung der persönlichen Situation in der Regel abzulehnen sein.
Keine
neue Genehmigung von „Sabbatjahren":
Neue
Freistellungsmodelle können in den nächsten Jahren — unabhängig
von der Dauer — allgemein nicht genehmigt werden. Bereits
genehmigte Modelle können selbstverständlich umgesetzt werden.
Ich
versichere Ihnen schon heute: All diese Maßnahmen haben
vorübergehenden Charakter. Wir werden sie zurücknehmen, sobald es
die Bedarfssituation zulässt. In den nächsten Jahren gilt es jedoch
erst einmal, die Bedarfsentwicklung genau im Auge zu behalten; das
Staatsministerium wird die Schulen hierzu auf dem Laufenden halten.
Unsererseits
werden wir weiterhin alles tun, um die Zusatzbelastungen für
Sie
so verträglich wie möglich zu gestalten und die Unterstützungsangebote
für unsere Lehrkräfte weiter auszubauen.
So
streben wir für die Zukunft an, Sie und die Schulleitungen weiter
von Verwaltungsaufgaben zu entlasten — über mehr Leitungszeit und
eine Aufstockung der Mittel und Stellen für Verwaltungsangestellte
an den Schulen.
- Wir unterstützen Sie auch weiterhin pädagogisch — wie beispielsweise mit dem Programm „Schule öffnet sich", das die Lehrkräfte in ihrer Erziehungsarbeit durch mehr Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen stärkt.
- Ganz besonders wichtig ist mir aber: Wir wollen Ihnen noch deutlicher zeigen, dass wir Ihre Leistungsbereitschaft und Ihren Einsatz wertschätzen — auch finanziell. Im Nachtragshaushalt haben wir weitere Stellenhebungen von A12 in Richtung A 13 vereinbart. Damit werden in der laufenden Haushaltsperiode insgesamt 3000 weitere funktionslose Beförderungsmöglichkeiten für Grund- und Mittelschullehrer geschaffen. Diesen Weg möchte ich fortsetzen.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich
weiß um Ihr großes Engagement, das Sie täglich in den
Klassenzimmern zeigen. Ich weiß auch, dass die genannten
dienstrechtlichen Maßnahmen womöglich in Ihre persönliche Lebensplanung
eingreifen.
Umso
mehr bitte ich Sie um Ihr Verständnis und um Ihre Solidarität in
den kommenden Jahren. Wir brauchen Sie und Ihren Einsatz heute mehr
denn je!
In
diese Bitte schließe ich auch diejenigen unter Ihnen ein, die nicht
oder nur am Rande von den dienstrechtlichen Maßnahmen betroffen
sind. An Sie appelliere ich abschließend ganz besonders, uns auf
freiwilliger Basis zu unterstützen und so auch dazu beizutragen,
dass der Umfang der genannten dienstrechtlichen Maßnahmen möglichst
gering gehalten werden kann.
- Wenn Sie kurz vor dem Ruhestand stehen: Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie als erfahrene Lehrkraft trotz Vorfreude auf „die Zeit danach" Ihren Kolleginnen und Kollegen nicht noch ein oder zwei Jahre länger zur Seite stehen können. An einer entsprechenden Entlastung, zum Beispiel durch zusätzliche Ermäßigungsstunden, die Ihnen die Entscheidung ein bisschen leichter machen soll, arbeiten wir!
- Und all jene, die derzeit in (familienpolitischer) Teilzeit unterrichten, bitte ich herzlich: Überlegen Sie, ob und wie Sie Ihre Aufgaben z. B. in der Familie vielleicht auch mit einem etwas höheren Teilzeitmaß vereinbaren können. Denn jede Stunde, die von gut ausgebildeten Lehrkräften wie Ihnen gehalten wird, zählt!
Ich
bin überzeugt: Gemeinsam werden wir die vor uns liegenden
Herausforderung
gut meistern. Für Ihre tatkräftige Unterstützung sage ich Ihnen
schon heute meinen herzlichen Dank!
Mit
freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
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