Mittwoch, 30. September 2020

Tag 202 und strengere Maßnahmen 6

Ziemlich erschüttert über die Fernseh"diskussion" in den USA. H. versteht nicht, warum in solch einem Fall nicht einfach dem pöbelnden Lügner der Ton abgeschaltet oder gar die ganze Sendung eingestellt wird.

In Altschwabing spazieren gegangen und schöne alte Häuser angeschaut, zum Teil bewachsen, mit ziemlich großen Gärten drumherum. H. liebt die Gegend zwischen Schwabinger Krankenhaus, Leopoldstraße und Karl-Theodor-Straße. Das was fehlt, sind zwei oder drei Cafés zwischendrin.

Deswegen anschließend mit Frau H. in den Schanigarten des Ruffini. H. aß Penne con Acciughe, sehr pikant.

 

Frau H. hielt sich an Schafskäse mit Oliven. Sie liebt es nicht, wenn man Essen fotografiert, deswegen muss man es sich vorstellen.

Heute kam "Das Magazin" des Deutschlandfunks. Es kommt monatlich und gibt einen sehr guten Überblick über die Sendungen. Der österreichische Rundfunk und Arte verschickten auch solche Programmhefte, sie sind möglicherweise kostenpflichtig. Der DLF bittet aber nur um eine Überweisung von 15.-€ im Jahr, und die kriegt er.

Gehört: musica reanimata Auf Schlingerkurs: Der Schott-Verlag im Nationalsozialismus

Aus der Ankündigung des DLF:

"Bis heute gilt Schott Mainz als einer der namhaftesten Musikverlage im deutschsprachigen Raum. Unter dem Namen B. Schott’s Söhne gegründet, erlangte er Weltruhm – mit Wagner, Beethoven, Mozart als Flaggschiffen, mit Modernen wie Carl Orff, Paul Hindemith, Ernst Toch. Mit der Machtübertragung an die NSDAP im Januar 1933 wurde die Musik zum Propaganda-Instrument der Diktatur. Wie reagierte der Verlag, was machten die Verlagsinhaber Willy und Ludwig Strecker? Und was machten sie nicht? ... Peter Hanser-Strecker, geschäftsführender Gesellschafter von Schott Musik International und Enkel von Ludwig Strecker, stand Rede und Antwort im Gespräch mit dem Musikwissenschaftler Albrecht Dümling. ..."

Des weiteren: Classic Sounds in Jazz
Mit Musik von Charlie Parker, Ahmad Jamal, Peggy Lee, dem Modern Jazz Quartet und anderen, Moderation und Auswahl: Roland Spiegel

1 Kommentar:

  1. Weil selbst der pöbelnde Lügner nach dortigen Standards unter das First Amendment fällt. Muß man nicht verstehen - genauso wenig wie die dortige Waffenlobby u.a.

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