Vor 75 Jahren, am 30.9. und 1.10.1945, wurden vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg die Urteile verlesen.
Von den vierundzwanzig Angeklagten wurden zwölf zum Tode und sieben zu Gefängnisstrafen verurteilt, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Zwei
der Täter wurden ohne Verurteilung frei gesprochen.
Ein derart groß angelegtes Verfahren gab es in der Geschichte vorher nie. Und es hatte Konsequenzen für die deutsche Justiz: Im Grunde wurden die Urteile als rechtswidrig angesehen, weil die Verurteilten als Befehlsempfänger bzw. -weitergeber auf der Basis damals geltenden Rechts gehandelt hätten.
In Justiz, Verwaltung und Politik agierten Personen weiter, die im Dritten Reich bereits ihre "Arbeit" getan hatten, in Amt und Würden standen. (H. hatte noch einen "Frisch-fromm-fröhlich-frei"-Sportlehrer, der sich allerdings eine Flugblattaktion gefallen lassen musste ob seiner Einstellungen.)
1958 stellte der BGH fest, dass die BRD keine einziges Entscheidung des Nürnberger Verfahrens anerkannt habe: Es sei "Siegerjustiz" gewesen und die neuen Straftatbestände wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien nicht im gültigen Recht eingeschlossen. Der Justizminister (!) sprach von "angeblichen", der BGH (!) von "sogenannten" Kriegsverbrechen.
Erst nach der Wende 1989 begann in der BRD ein Umdenken: Als es um die Aufarbeitung von Taten der DDR-Regierung ging, fanden Mauerschüsse und viele andere Rechtsbrüche Eingang in die Rechtssprechung. Klar, da ging es ja um "Sozialisten", und von den Tätern der NS-Zeit lebten nur noch eine Handvoll.
Anlass zu diesen Gedanken war der Artikel "Peinlich späte Erkenntnis" von Ronen Steinke aus der SZ vom 30.9.2021.
Diese Gedanken jedoch trieben H. immer schon um und treiben weiter.
(Und hier noch ein aktueller Link zu den Wahlverhältnissen in Berlin: https://verfassungsblog.de/wahlen-in-berlin-ein-bericht/)
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