Vom 9. auf den 10. November 1938 war in Deutschland und Österreich die Reichspoogromnacht, verniedlichend auch "Kristallnacht" genannt. Sie jährt sich zum 83. Mal.
Hunderte jüdische Mitbürger wurden ermordet, hunderte nahmen sich das Leben. Synagogen, Betstuben, Kaufhäuser und Geschäfte, Wohnungen und Friedhöfe wurden zerstört. Im Anschluss daran wurden 30 000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert.
Zitiert aus "Wikipedia":
"In einer ersten Phase bis zum Jahre 1947 war die Gerichtsbarkeit personell unterbesetzt und konnte nur eine Minderheit der Täter aburteilen, doch waren fast alle neu eingesetzten oder im Amt belassenen Richter unbelastet. Die Gerichte verwarfen die Ausrede des 'Befehlsnotstandes' unter Hinweis auf das Deutsche Beamtengesetz von 1937, das die Verweigerung eines verbrecherischen Befehls erlaubt hätte...
Während einer zweiten Phase zwischen 1948 und 1949 machte sich in der Bevölkerung ein Stimmungswandel bemerkbar. Die Entnazifizierung wurde als ungerecht empfunden und war geradezu verhasst; die Aufgabe der Vergangenheitsbewältigung wurde als weniger wichtig eingestuft, und eine 'Schlussstrich-Mentalität' war unverkennbar...
Die dritte Phase der strafrechtlichen Behandlung der Novemberpogrome begann mit dem am 31. Dezember 1949 in Kraft getretenen 'Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit', das der Bundestag gegen die Bedenken des Hochkommissars John Jay McCloy erließ. Das bayerische Staatsministerium der Justiz protestierte im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich aus dem Grund, dass die Amnestie auch 'die Mehrzahl' der Täter der Novemberpogrome von 1938 straffrei stellen würde..."
Bis heute wurde nur ein Bruchteil der materiellen Gegenstände, Grundstücke und Immobilien restituiert.
Bis heute laufen auch Neonazis und Unterstützer des NSU frei herum.
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