Bild: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ab dem Schuljahr 2026/27 soll an bayerischen Grundschulen das einklagbare Recht auf Ganztagesbetreuung gelten.
Grafik: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule ein Recht auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
- Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
- Er umfasst umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche.
- Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Einen Anspruch auf die Betreuung haben Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Das sind Kinder an öffentlichen und privaten Grundschulen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Der Anspruch wird schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis vierten Klassenstufe auf Wunsch Ganztagsbetreuung haben.
Es stellen sich natürlich ein paar Fragen:
- Wie soll das Vorhaben umgesetzt werden, wenn der Lehrkräftemangel in der Grundschule eher zu- als abnimmt?
- Bislang ist der Freitag vom Ganztag ausgenommen, ebenso die Ferien. Jetzt soll der Freitag mit einbezogen werden und maximal 4 Wochen in den Ferien geschlossen sein.Wer übernimmt die Betreuung, vor allem in den Ferien?
- Die Zusatzstunden für den gebundenen Ganztag wurden kontinuierlich gekürzt. werden sie wieder erhöht?
- Man braucht Kooperationspartner für die ganztägige Betreuung. deren Bezahlung ging ebenfalls zurück, so dass sie mitunter kaum dem Mindestlohn entsprach, bzw. die Kooperationspartner ihrerseits tief in die eigene Tasche greifen mussten. Bessert sich das?
Wie wird der bisher schleichende Niveauverlust der Betreuung aufgefangen? Hauptsächlich Sportangebote durch die entsprechenden Vereine, kaum noch kreative Angbote wie Kunst, Musik, Theater, Leseclubs?
H. ist gespannt, aber es dauert noch zwei Schuljahre.
Da der Bildungsetat sicherlich nicht aufgestockt wird, wird an anderer Stelle gespart. So werden jetzt die Zusatzkräfte, die während der Coronakrise eingestellt wurden und auch die Kräfte für die ukrainischen Klassen entlassen. Die ukrainischen Klassen sollen eingestellt werden. Natürlich werden die Flüchtlingsströme aus der Ukraine nicht geringer, aber die Kinder werden ab jetzt in den Deutschklassen unterrichtet. Schon vor einigen Jahren hat man die Verweildauer in Deutschklassen (nur in begründeten Ausnahmefällen wird die Zeit verlängert) auf ein Schuljahr begrenzt. Es gibt sicherlich noch weitere Einsparungspotentiale, z.B. komplette Einstellung von Kunst- und Musikunterricht in allen Jahrgangsstufen.
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