Montag, 31. August 2020

Tag 172 und coronabedingte Veränderungen 4

Wieder ziemlich früh aufgestanden, da Handwerker angesagt waren. Der (einzige) Elektromotor eines Wintergartenfensters war defekt und musste abgeholt werden. Wie schön, dass die anderen beiden manuell bedient werden.
Der Kater zieht es im Übrigen zur Zeit vor, nächtens im Bett wieder am Fußende zu schlafen.
Dann musste Frau H. in die Stadt, ins Zentrum. H. ging derweil zum Viktualienmarkt für Eierschwammerl Pfifferlinge Reherl und je eine Schmalznudel und einen Striezel.
Nach dem Kaffee mit Schmalzgebackenem ab zu einem Date mit schon öfter erwähnter Kollegin zwecks Coaching. H. wiederholt sich, aber er hätte gern in ihrem Alter schon derart viel Durchblick und Wissen darüber, was sie will, gehabt. Es ist eine wahre Freude.
Heute Abend kommen die Hornissen. Ein Volk in einem Rollokasten wird ausgesiedelt und H. wurde angefragt, ob es bei ihm angesiedelt werden dürfe. Klar!
Eben haben die Umsiedler angerufen, dass sie auf dem Weg sind. Zum ersten Mal seit langem ist H. aufgeregt.
Es gibt zwei passende Plätze, mal schauen, welchen die Hornissenbeauftragten aussuchen.
Geschichte und Bilder morgen.
Alles gut von statten gegangen.

"Es kann Fälle geben, wo sich Mensch und Tier unbeabsichtigt und zum beiderseitigen Schaden ständig in die Quere kommen. Etwa wenn das Nest an einer überhaupt nicht tolerierbaren Stelle hängt oder Sie nachgewiesene Allergien haben. Dann braucht man einen Hornissenspezialisten. Auskunft geben die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern, manche Imkervereine oder der örtliche Bund Naturschutz. Diese Spezialisten beraten vor Ort und können mit behördlicher Erlaubnis, wenn es keine andere Abhilfe gibt, die Nester manchmal versetzen. 
Also nicht gleich die Feuerwehr rufen, was meist kostenpflichtig ist, denn zuerst muss der Artenschutz bedacht werden. Die Hornisse – wissenschaftlich Vespa crabro – zählt wegen ihrer abnehmenden Bestände und wegen ihres Nutzens in der Natur zu den besonders geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 in Verbindung mit § 20f Bundesnaturschutzgesetz). Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht eigenmächtig entfernt oder zerstört werden. Auch für die Problemfälle brauchen Sie eine Genehmigung, bei der Sie die Hornissenkenner beraten." (Quelle NaBu)


Gehört: Lockdown Lunchtimes at Wigmore Hall Kammermusik
Aufnahme vom 23./24. Juni 2020
Benjamin Baker, Violine; Timothy Ridout, Viola; Guy Johnston, Violoncello; Melvyn Tan, Klavier
Ludwig van Beethoven: Sieben Variationen Es-Dur über Mozarts "Bei Männern, welche Liebe fühlen", WoO 46
Robert Schumann: Fantasiestücke, op. 73
Frédéric Chopin: Sonate g-Moll, op. 65
Wolfgang Amadeus Mozart: Duo B-Dur, KV 424
Jean Sibelius: Duo C-Dur
Bohuslav Martinů: Drei Madrigale
Georg Friedrich Händel/Johan Halvorsen: Sarabande mit Variationen

Gegessen: Mangold-Möhren-Zwiebel-Auflauf und Erntebier.

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