Die SZ (Bernd Kastner) berichtete am 13. September, um 18:26 Uhr:
Präventivhaft: Aktivisten bei Protest gegen IAA zu Unrecht eingesperrt
Die Polizei scheiterte vor Gericht damit, Anti-IAA-Aktivist:innen in Präventivhaft nehmen zu dürfen, in erster und auch mal in zweiter Instanz.
Die Gerichte sagten, die Taten seien wahrscheinlich strafbar gewesen, dennoch habe die Polizei keine Präventivhaft verhängen dürfen, da eine Wiederholung sehr unwahrscheinlich gewesen sei. Und Sicherheitsgewahrsam dürfe nur verhängt werden, wenn weitere Taten "von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit" zu erwarten gewesen wären.
Zwei Münchner Richter haben in erster Instanz den polizeilichen Antrag auf Sicherheitsgewahrsam abgelehnt.
Die SZ:
"Ein Richter wertete die Aktion auf der Schatzbogen-Brücke über der A 94 als Versammlung, selbst ohne formale Anmeldung. Weil die Polizei diese Versammlung nicht aufgelöst habe, habe während des Einsatzes das Versammlungsrecht gegolten. Und damit sei eine Gewahrsamnahme rechtswidrig. Auch eine Richterin entschied zugunsten der IAA-Gegner: Um Präventivgewahrsam zu verhängen, müsse "die Begehung einer Straftat unmittelbar" bevorstehen.
Das aber sei nicht zu erwarten: "Die ,Abseilaktion' an der Autobahn ist beendet." Für "weitere konkrete Taten" gebe es keine Anhaltspunkte, eine
"allgemeine Möglichkeit weiterer Aktionen" sei für eine Gewahrsamnahme nicht ausreichend. Die Aktivisten wurden von Anwälten eines Notdienstes
vertreten. Die Polizei äußerte sich auf SZ-Anfrage zunächst nicht zu den Richtersprüchen."
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